Sprachgruppenzählung in Papierform beim Bürgerschalter

Die entsprechende Erklärung in Papierform kann vom 02.04.2024 – 07.06.2024 beim Bürgerschalter im Gemeindehaus (Meldeamt / Erdgeschoss) abgegeben werden.

Veröffentlichungsdatum:

01.04.2024

Lesedauer

< 1 Minute

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Wer?

Jene Bürger die am Stichtag 30.09.2023 im Besitz der italienischen Staatsbürgerschaft waren und ihren Wohnsitz in Südtirol hatten, welche noch nicht online an der Sprachgruppenzählung teilgenommen haben, müssen ab 01.04.2024 in Papierform teilnehmen.

Wo?

Die entsprechende Erklärung in Papierform kann vom 02.04.2024 – 07.06.2024 beim Bürgerschalter im Gemeindehaus (Meldeamt / Erdgeschoss) abgegeben werden.
Jene Bürger, welche bis zum 07.06.2024 keine Erklärung abgegeben haben, werden bis zum 30.06.2024 mittels Haus-zu-Haus-Erhebung erfasst.

weitere Informationen

unter 0472 756722 oder info@ratschings.eu

Aus organisatorischen Gründen bitten wir, die Erklärung möglichst bis zum 07.06.2024 beim Bürgerschalter abzugeben.

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Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 23.04.2024, 15:14 Uhr

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