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Das Musterungsamt ist zuständig für die Erstellung und Führung der Musterungslisten sowie die Durchführung der entsprechenden Verfahren.
Das Musterungsamt/Militäramt ist zuständig für die Erstellung die Führung der Musterungslisten und für die Durchführung der entsprechenden Verfahren und Angelegenheiten.
Zuletzt aktualisiert: 16.07.2025, 07:43 Uhr