Elektronische Dokumente für das Bauamt

Elektronische Dokumente, ihre digitale Unterzeichnung sowie Übermittlung mittels zertifizierter E-Mail...

Veröffentlichungsdatum:

01.01.2023

Lesedauer

2 Minuten

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Elektronische Dokumente, ihre digitale Unterzeichnung sowie Übermittlung mittels zertifizierter E-Mail

Ab 01. Jänner 2018 müssen Techniker, Freiberufler und Unternehmer alle Dokumente für das Bauamt als digital signierte, elektronische Dokumente im Format PDF/A mittels zertifizierter E-Mail an die zertifizierte E-Mail-Adresse der Gemeinde (ratschings.racines@legalmail.it) übermitteln.

Davon ausgenommen sind Dokumente bzw. Unterlagen von Projekten, für welche bereits vor dem 01. Jänner 2018 der Antrag um Erteilung der Baukonzession gestellt wurde und die Baukonzession noch nicht erteilt ist.

Für alle anderen Dokumente müssen folgende Vorgaben beachtet bzw. eingehalten werden:

Formulare:

Für den Antrag um Erteilung der Baukonzession, Meldung über den Beginn bzw. Vollendung der Arbeiten sind ausschließlich folgende Formulare zu verwenden:

Digitale Dokumente:

  • Alle elektronischen Plan- und Textdokumente, die elektronischen Fotos und Renderings sind im PDF/A-Format einzureichen. Die Dokumente dürfen keine ausführbaren Codes und keine Makros enthalten, außer wenn diese im Vorfeld von dieser Körperschaft zugelassen worden sind. Alle Dokumente sind getrennt voneinander abzuspeichern. Dabei ist zu beachten, dass die einzelnen Dateien nicht größer als 5 MB sind;
  • Die Techniker und Freiberufler, welche aufgrund ihrer Eintragung in Kammern, Kollegien, Berufsalben oder -verzeichnisse über einen Berufsstempel verfügen, müssen auf den elektronischen Dokumenten die Daten des Berufsstempels in einer der nachfolgend angegeben Art und Weise anbringen:
  • Digitale Unterschrift mit darin enthaltenen Daten des Berufsstempels oder einer anderen Information laut zugehörigem Berufskollegium oder zugehöriger Berufskammer;
  • Abbildung des Berufsstempels auf den elektronischen Dokumenten (Scan des Stempels oder Stempel in Vektorformat) und unterzeichnet mit digitaler Signatur;
  • Elektronische Plandokumente müssen maßstabsgerecht angefertigt und mit genauen Maßketten versehen sein;

Digitale Signatur:

  • Die Dokumente sind vom Techniker oder Freiberufler mit dem Format „PADES“ digital zu signieren. Das Format „CADES“ (mit der Erweiterung „p7m“) kann aus technischer und programminternen Gründen nicht angenommen werden. Auf dem Stempel der digitalen Signatur muss das Datum und die genaue Uhrzeit (hh:mm:ss) abgebildet sein;

Übermittlung der Dateien:

  • Die Dateien müssen mittels zertifizierter E-Mail an die institutionelle Adresse der Gemeinde „ratschings.racines@legalmail.it“ übermittelt werden. Dabei dürfen die Dateien nicht komprimiert werden (keine zip- Dateien);
  • Ist die gesamte Größe der zu übermittelnden Dateien mehr als 10 MB, sind sie in komprimierter Form (eine zip- Datei) auf das File share System des Südtiroler Gemeindenverbandes zu laden und der erhaltene Link sowie der Hash sha256- Wert sind im Text der PEC-Mail anzugeben. Andere file-share-Systeme als jenes vom Gemeindeverband werden nicht angenommen;

Unterlagen für Baukommission:

  • Alle Projektunterlagen, deren Format größer als DIN A3 ist, sind in einfacher Papierkopie im Bauamt abzugeben. Dabei ist das digital signierte Dokument auszudrucken, auf welchem der Stempel der digitalen Signatur mit Datum und Uhrzeit abgebildet ist.

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Zuletzt aktualisiert: 23.04.2024, 15:59 Uhr

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