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IMU - Gemeindimmobiliensteuer

 Ab 1. Jänner 2012 ersetzt die Immobiliensteuer "IMU"  (imposta municipale unica) die ehemalige  "ICI" (imposta comunale sugli immobili). Somit gelten ab 2012 die Bestimmungen aus der IMU-Verordnung.  

Informationen zur Gemeindesteuer auf Immobilien IMU finden Sie im Südtiroler Bürgernetz  und in diesem Datei herunterladen: PDFFaltblatt .

Als Termin für die IMU-Erklärung zur Mitteilung von Änderungen in den Besitzverhältnissen oder anderer Faktoren, welche sich auf die Berechnung der IMU auswirken, gilt der 30. Juni des Folgejahres.

Also müssen Änderungen, welche sich im Jahr 2013 ereignen, innerhalb 30. Juni 2014 erklärt werden. 

Die Erklärung bleibt auch für die Folgejahre gültig, sofern keine Änderungen eintreten, die sich auf den IMU-Betrag auswirken können.  

 

Freiwillige Steuerberichtigung - IMU 2012 und 2013

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass für verspätete, verminderte oder unterlassene Zahlungen ein Strafzuschlag von 30% der geschuldeten Steuer vorgesehen ist. Für Zahlungen nach dem Fälligkeitstermin hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit der freiwilligen Steuerberichtigung mit einem geringeren Aufschlag.

Diesbezüglich sind folgende Regeln  zu beachten:

- Bei Verspätungen ab dem 1. und bis zum 14. Tag nach der Fälligkeit beträgt die Strafe 0,2% (1/15 von 30%) pro Tag zuzügl. Zinsen in Höhe von 2,5%.

- Bei Verspätungen ab dem 15. Tag und bis zum 30. Tag nach der Fälligkeit beträgt die Strafe 3% (1/10 von 30%)  pro Tag zuzügl. Zinsen in Höhe von 2,5%.

- Bei Verspätungen ab dem 30. Tag beträgt die Strafe 3,75% (1/8 von 30%) zuzügl. Zinsen in Höhe von 2,5%.

Bei der freiwilligen Berichtigung werden Strafen und Zinsen zusammen mit der geschuldeten Steuer  mit demselben Steuerkodex eingezahlt.

Die freiwillige Steuerberichtigung für das Jahr 2012 und 2013  ist bis zum 30. Juni des darauffolgenden Jahres möglich.

Für die Berechnungen ist die Zuständige des Steueramtes behilflich.

  

Datei herunterladen: PDFIMU-Verordnung für das Jahr 2013

Datei herunterladen: PDFHebesätze und Freibeträge für das Jahr 2013 

Datei herunterladen: PDFRichtwerte für Baugründe (Gemeindeausschussbeschluss Nr. 605 vom 24.10.2012) für das Jahr 2012 und 2013

Datei herunterladen: PDFIMU-Verordnung für das Jahr 2012

Datei herunterladen: PDFHebesätze und Freibeträge für das Jahr 2012

 

 Datei herunterladen: PDFErnennung der Verantwortlichen für die Immobiliensteuer IMU

 

Zuständig

Formulare