[Nr. 146 / 28.02.2024 / Gemeindeausschuss]
Annahme, Zweckbestimmung und Genehmigung der Abrechnung des Anteils der 5 Promille auf die Einkommenssteuer der natürlichen Personen (IRPEF) zugewiesen im Jahr 2022, bezogen auf das Finanzjahr 2021 (Steuerjahr 2020).