Kommission für die Erstellung der Laienrichterverzeichnisse

Kommission für die Erstellung der Laienrichterverzeichnisse der Gemeinde Ratschings

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Die Kommission für die Erstellung der Laienrichterverzeichnisse ist vom Gesetz 10.04.1951, Nr. 287 vorgesehen und geregelt.

Die Kommission setzt sich aus dem Bürgermeister, oder einem von diesem bevollmächtigten Referenten, der den Vorsitz führt, und aus zwei Gemeinderäten zusammen.

Der Kommission obliegt die Aufgabe, die Verzeichnisse der in der Gemeinde ansässigen Staatsbürger aufzustellen, die die Voraussetzungen besitzen, um die Befugnisse von Laienrichtern an Geschworenengerichten und an Geschworenen-Oberlandesgerichten auszuüben, und zwar gemäß Art. 13, Absatz 1 des Gesetzes vom 10. April 1951, Nr. 287.

Art der Organisation

Kommissionen

Lageplan

STANGE (AUSSERRATSCHINGS) 1, 39040 RATSCHINGS

Mitglieder

Sebastian Helfer

Bürgermeister

Monika Schwazer

Gemeinderätin

Erika Volgger

Gemeinderätin

Orte

Gemeinde Ratschings

STANGE 1, 39040 RATSCHINGS

    Weitere Informationen

    Zuletzt aktualisiert: 01.05.2024, 15:27 Uhr