Gemeindekommission für Landschaft der GKRL

Gemeindekommission für Landschaft der Gemeinde Ratschings

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Die Zusammensetzung dieser Gemeindekommission wurde mit Landesgesetz Nr. 9 vom 10.07.2018 eingeführt und mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 20 vom 11.06.2021 ernannt.

Die Gemeindekommission für Landschaft gibt unter dem Vorsitz jenes Mitgliedes, welches der Gemeinderat dazu bestimmt hat, eine begründete, nicht bindende Stellungnahme im Verfahren zur Erteilung der landschaftsrechtlichen Genehmigung im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde ab.

Eine bindende Stellungnahme dieser Kommission ist hingegen für die Anbringung von Photovoltaikpaneelen und thermischen  Sonnenkollektoren in den vom DLH vom 8. April 2020, Nr. 13, (Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen) vorgesehenen Fällen einzuholen.

Die Aufgaben und Befugnisse, die vom Gesetz und der Bauordnung der Gemeinde der Sektion Bauwesen der GKRL zugewiesen
sind, werden von der Gemeindekommission für Landschaft wahrgenommen.

Art der Organisation

Kommissionen

Mitglieder

Dr. Johann Wild

Sachverständiger für Land-/Forstwirtschaften

Arch. Johannes Niederstätter

Sachverständiger für Landschaft

Orte

Gemeinde Ratschings

STANGE 1, 39040 RATSCHINGS

    Weitere Informationen

    Zuletzt aktualisiert: 29.04.2024, 16:20 Uhr