Steueramt und Umweltamt

Festlegung der Tarife und Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren (Gemeindeimmobiliensteuer - GIS, Aufenthaltssteuer, Trink- und Abwasser, Müllentsorgung, Fernwärme), inklusive Zwangseintreibung, Müllsackausgabe, Verwaltung Wertstoffhof, Versicherungen, Ortstaxe

Zuständigkeiten

Das Steueramt ist zuständig für die Festlegung der Tarife und die Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren (Gemeindeimmobiliensteuer - GIS, Aufenthaltssteuer, Trink- und Abwasser, Müllentsorgung), inklusive Zwangseintreibung, Müllsackausgabe, Verwaltung Wertstoffhof, Versicherungen, Ortstaxe

Art der Organisation

Abteilung

Verwaltungsbereich

Gemeindesekretärin

Verwaltungsbereich

Lageplan

STANGE 1, 39040 RATSCHINGS
Raum: 1. Stock

Mitarbeiter

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Zuletzt aktualisiert: 29.04.2024, 15:35 Uhr