Wahlamt

Das Wahlamt ist zuständig für die Führung der Wählerlisten, der Verzeichnisse der Wahlleiter, Stimmzähler und Laienrichter, die Ausstellung und Erneuerung von Wahlausweisen sowie für alle Wahlhandlungen auf allen Ebenen.

Zuständigkeiten

Das Wahlamt ist zuständig für die Führung der Wählerlisten, der Verzeichnisse der Wahlsitzpräsidenten und der Stimmzähler, sowie der Laienrichtverzeichnisse, Ausstellung und Erneuerung von Wahlausweisen, alle Obliegenheiten im Rahmen von Wahlhandlungen (Referendum auf sämtlichen Ebenen, Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen, Landtagswahlen, Wahlen auf nationaler und europäischer Ebene).

Art der Organisation

Abteilung

Verwaltungsbereich

Gemeindesekretärin

Verwaltungsbereich

Sitz

STANGE 1, 39040 RATSCHINGS
Raum: Erdgeschoss

Mitarbeiter

Orte

Gemeinde Ratschings

STANGE 1, 39040 RATSCHINGS

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Zuletzt aktualisiert: 10.07.2025, 08:07 Uhr