Es werden nur jene Projekte auf die Tagesordnung der Sitzung gesetzt, welche von der Gemeinde auf ihre formale Vollständigkeit überprüft wurden. Es gibt folglich keinen Termin für die Abgabe der Projekte.
Wird festgestellt, dass der Antrag auf Baugenehmigung und die vorgeschriebenen technischen oder Verwaltungsunterlagen fehlerhaft oder nicht vollständig sind, wird die betroffene Person zur Vervollständigung bzw. Berichtigung des Antrages und der Unterlagen aufgefordert. Nach Erhalt aller angeforderten Unterlagen wird der Antrag auf Baugenehmigung der Gemeindekommission für Raum und Landschaft (GKRL), Sektion Bauwesen weitergeleitet.
Alle Dokumente müssen nach den Vorgaben dieses Handbuches elektronisch erstellt, digital signiert und telematisch über den SUE- Schalter eingereicht werden.