Kommission für die Erstellung der Laienrichterverzeichnisse

Die Kommission für Laienrichterverzeichnisse (Gesetz 287/1951) besteht aus dem Bürgermeister (Vorsitz) und zwei Gemeinderäten. Sie erstellt Listen geeigneter Bürger für Geschworenengerichte.

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Beschreibung

Die Kommission für die Erstellung der Laienrichterverzeichnisse ist vom Gesetz 10.04.1951, Nr. 287 vorgesehen und geregelt.

Die Kommission setzt sich aus dem Bürgermeister, oder einem von diesem bevollmächtigten Referenten, der den Vorsitz führt, und aus zwei Gemeinderäten zusammen.

Der Kommission obliegt die Aufgabe, die Verzeichnisse der in der Gemeinde ansässigen Staatsbürger aufzustellen, die die Voraussetzungen besitzen, um die Befugnisse von Laienrichtern an Geschworenengerichten und an Geschworenen-Oberlandesgerichten auszuüben, und zwar gemäß Art. 13, Absatz 1 des Gesetzes vom 10. April 1951, Nr. 287.

Art der Organisation

Kommissionen

Adresse

STANGE (AUSSERRATSCHINGS) 1, 39040 RATSCHINGS

Mitglieder

Sebastian Helfer

Bürgermeister

Andrea Hellweger

Gemeinderätin

Thomas Schwazer

Gemeinderat

Orte

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 15.07.2025, 15:26 Uhr