Gemeindewahlkommission

Die Gemeindewahlkommission, nach DPR 223/1967 geregelt, wird vom Gemeinderat gewählt. Sie besteht aus dem Bürgermeister und 3 effektiven sowie 3 Ersatzmitgliedern.

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Beschreibung

Die Gemeindewahlkommission ist im Dekret des Präsidenten der Republik 20. März 1967, Nr. 223 vorgesehen und geregelt. 

Die Gemeindewahlkommission wird vom Gemeinderat in der ersten Sitzung nach der Wahl des Bürgermeisters und des Gemeindeausschusses, aus seiner Mitte, gewählt. Die Gemeindewahlkommission bleibt bis zur Wahl einer neuen Gemeindewahlkommission im Amt. Sie besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und 3 effektiven Mitgliedern, sowie aus 3 Ersatzmitgliedern.

Art der Organisation

Kommissionen

Adresse

STANGE (AUSSERRATSCHINGS) 1, 39040 RATSCHINGS

Mitglieder

Sebastian Helfer

Bürgermeister

Klaus Keim

Gemeinderat

Albin Volgger

Gemeinderat

Andreas Rainer

Gemeinderat

Orte

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 15.07.2025, 15:26 Uhr