Verordnung über die Anwendung der Gebühr für die Bewirtschaftung der Hausabfälle

Die Verordnung regelt die Gebühr für Hausabfallentsorgung basierend auf Müllmenge, Nutzungsart und umfasst Grundgebühr sowie Sonderdienste.

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Veröffentlichungsdatum

10.10.2013

Beschreibung

Diese Verordnung der Gemeinde Ratschings regelt die Einführung und Anwendung einer Gebühr für die Bewirtschaftung von Hausabfällen und gleichgestellten Sonderabfällen, die sich nach Qualität und effektiv produzierter Menge des Mülls richtet. Die Gebühr ist für alle Räumlichkeiten und Freiflächen geschuldet, die belegt oder zur Nutzung bereitgestellt werden, wobei zwischen Haushalten/Gemeinschaften (inkl. Zweitwohnungen) und anderen Nutzern unterschieden wird. Sie setzt sich aus einer Grundgebühr und einer mengenabhängigen Gebühr zusammen, wobei Mindestmengen und Sonderdienste berücksichtigt werden.

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Veröffentlichungsdatum

10.10.2013

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Zuletzt aktualisiert: 03.07.2025, 14:13 Uhr

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