Verordnung betreffend die Finanzierung der Bildungsausschüsse

Verordnung zur Finanzierung von Bildungsausschüssen: regelt Mittelherkunft, Verwendungszweck, Antragsverfahren und Kontrollen.

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Veröffentlichungsdatum

26.02.2019

Beschreibung

Diese Verordnung der Gemeinde Ratschings regelt die jährliche Finanzierung von Bildungsausschüssen, die im Gemeindegebiet tätig sind. Die Finanzierung setzt sich aus Landesmitteln und einer gemeindeeigenen Ergänzung zusammen und muss zweckgebunden nach den von der Landesregierung festgelegten Förderkriterien verwendet werden. Bildungsausschüsse müssen jährlich einen Tätigkeitsbericht und eine Jahresvorschau einreichen, wobei die Gemeinde die ordnungsgemäße Mittelverwendung kontrolliert und ungenutzte Gelder verrechnen kann.

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Veröffentlichungsdatum

26.02.2019

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Zuletzt aktualisiert: 03.07.2025, 15:06 Uhr

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