Ausweitung Nutzung nationales Meldeamt ansässige Bevölkerung (ANPR) – Beitritt zum elektronisch geführten nationalen Standesamt (ANSC): Dekret Nr. 138-2/2024 – PNRR - Ministerratspräsidium – Abteilung für den digitalen Übergang

Mit dem Dekret Nr. 138-2/2024 wurden die Mittel für den Beitritt der Gemeinden zum neuen digitalen Standesamt ANSC im Rahmen des PNRR offiziell genehmigt.

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Veröffentlichungsdatum

22.01.2026

Beschreibung

Das Departement für den digitalen Wandel beim Präsidium des Ministerrates hat das Genehmigungsdekret für die Finanzierungsanträge im Rahmen der PNRR-Maßnahme 1.4.4 veröffentlicht. Dieser Aufruf vom Juli 2024 betrifft die Erweiterung der nationalen Datenbank der ansässigen Bevölkerung (ANPR) und den Beitritt zum digitalen Standesamt (ANSC). Das Dekret Nr. 138-2/2024 legt die Liste der begünstigten Körperschaften für das zweite Zeitfenster fest, wobei zahlreiche Südtiroler Gemeinden eine finanzielle Unterstützung erhalten, um ihre standesamtlichen Dienste zu modernisieren und in das nationale digitale System zu integrieren. Die zugewiesenen Mittel dienen der effizienteren Verwaltung von Zivilstandsdaten und müssen unter Einhaltung der strengen PNRR-Vorgaben innerhalb der vorgegebenen Zeitpläne für die digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung verwendet werden.

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Veröffentlichungsdatum

22.01.2026

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Zuletzt aktualisiert: 22.01.2026, 10:29 Uhr